Anliegerkosten

Zufahrtsstraßen & deren Instandhaltung

Schwerlastverkehr und Siedlungsverkehr über eine Zufahrtstraße realistisch?

Einleitung

Die Anwohner der oberen Königsberger Straße haben nach Bau ihrer Immobilien Anliegerkosten für diese Straße geleistet.

Als einzig geplante Straße in das Wohngebiet hinein, ist ein straßenneubau zwischen den bestehenden Häusern Königsberger Straße 94 und 96 geplant.

Als Zubringer für jahrelangen Baulastverkehr ist für die Königsberger Straße eine anschließende Sanierung zu erwarten. Gleiches gilt für die Preyerstraße. Die anliegenden Anwohner würden erwartungsgemäß an den Sanierungskosten beteiligt werden.

Anwohner würden also in absehbarer Zeit zu Kosten in zu erwartender vierstelliger Höhe für eine Baumaßnahme verpflichtet, die sie nicht wollen.

Unsere Fragen

01 / Straßenneubau

Diese Frage wurde am 04.10.2018 schriftlich an Bürgermeister und Fraktionen geschickt.
Wenn tatsächlich eine Siedlung dort gebaut wird, mit einem Straßenneubau zwischen den Häusern Königsberger Straße 94 und 96, kommen dann Kosten auf die bereits dort wohnenden Anwohner zu und in welcher Höhe?

Antworten der Stadt Eschweiler

Antworten seitens des Bürgermeisters und der angefragten Fraktionen. Stand: 26.03.2023
Für das geplante Baugebiet „Westlich Vöckelsberg“ soll ein Erschließungsvertrag mit einem Erschließungsträger abgeschlossen werden. Aufgrund des Erschließungsvertrages erübrigt sich eine einzelne Beantwortung der aufgeführten Fragen, da bei einem Erschließungsvertrag sämtliche anfallende Kosten durch den Erschließungsträger übernommen werden. Daraus ergibt sich, dass auch für die beiden angesprochenen Grundstücke Königsberger Straße 94 und 96 keine Erschließungsbeiträge erhoben werden können.

02 / Wertverlust

Diese Frage wurde am 04.10.2018 schriftlich an Bürgermeister und Fraktionen geschickt.
Wenn dort – wie in der Darstellung der Stadt Eschweiler aufgezeichnet – Mehrfamilienhäuser gebaut werden, ist dann mit einem Wertverlust der vorhandenen Grundstücke zu rechnen und wenn ja in welcher Höhe?

Antworten der Stadt Eschweiler

Antworten seitens des Bürgermeisters und der angefragten Fraktionen. Stand: 26.03.2023
Wenn in der Nachbarschaft ein Baugebiet mit gleichem Gebietscharakter Wohnen zulässigerweise errichtet wird, ist in der Regel nicht von einem Wertverlust vorhandener Wohnbebauung auszugehen. Eine gesetzliche Grundlage für Ausgleichszahlungen existiert nicht.

03 / Kostenaufteilung

Diese Frage wurde am 04.10.2018 schriftlich an Bürgermeister und Fraktionen geschickt.
Welche Anwohner im Einzelnen müssen mit welchen Kosten rechnen?

Antworten der Stadt Eschweiler

Antworten seitens des Bürgermeisters und der angefragten Fraktionen. Stand: 26.03.2023
siehe Antwort zu Frage 1

04 / Gerechtigkeit

Diese Frage wurde am 04.10.2018 schriftlich an Bürgermeister und Fraktionen geschickt.
Warum müssten wir dann Anliegerkosten zahlen für eine Straße, die wir nicht wollen, die nicht für uns gebaut wird und auch keinen Nutzen für uns hat und die ausschließlich für die möglichen, kommenden Wohngebäude dienlich ist?

Antworten der Stadt Eschweiler

Antworten seitens des Bürgermeisters und der angefragten Fraktionen. Stand: 26.03.2023
siehe Antwort zu Frage 1

05 / Anliegerkosten

Diese Frage wurde am 04.10.2018 schriftlich an Bürgermeister und Fraktionen geschickt.
Sind Anliegerkosten noch vertretbar, wenn in einigen Bundesländern schon über eine Abschaffung gesprochen wird?

Antworten der Stadt Eschweiler

Antworten seitens des Bürgermeisters und der angefragten Fraktionen. Stand: 26.03.2023
Dies ist eine Frage der Landespolitik, die hier nicht beantwortet werden kann. Weiterhin ist festzustellen, dass sich die Erhebung von Erschließungsbeiträgen auf das Baugesetzbuch stützt. Hierbei handelt es sich um ein Bundesgesetz. Dies ist nicht zu verwechseln mit den nach jeweiligem Landesrecht zu erhebenden Straßenbaubeiträgen. Straßenbaubeiträge werden grundsätzlich nur für die nachmalige Herstellung/Erneuerung einer bereits vorhandenen Straße erhoben.
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