Anliegerkosten
Zufahrtsstraßen & deren Instandhaltung
Schwerlastverkehr und Siedlungsverkehr über eine Zufahrtstraße realistisch?
Einleitung
Die Anwohner der oberen Königsberger Straße haben nach Bau ihrer Immobilien Anliegerkosten
für diese Straße geleistet.
Als einzig geplante Straße in das Wohngebiet hinein, ist ein straßenneubau zwischen den bestehenden Häusern
Königsberger Straße 94 und 96 geplant.
Als Zubringer für jahrelangen Baulastverkehr ist für die Königsberger Straße eine anschließende Sanierung
zu erwarten. Gleiches gilt für die Preyerstraße. Die anliegenden Anwohner würden erwartungsgemäß
an den Sanierungskosten beteiligt werden.
Anwohner würden also in absehbarer Zeit zu Kosten in zu erwartender vierstelliger Höhe für eine Baumaßnahme
verpflichtet, die sie nicht wollen.
Unsere Fragen
01 / Straßenneubau
Diese Frage wurde am 04.10.2018 schriftlich an Bürgermeister und
Fraktionen geschickt.
Wenn tatsächlich eine Siedlung dort gebaut wird, mit einem Straßenneubau zwischen den
Häusern Königsberger Straße 94 und 96, kommen dann Kosten auf die bereits dort
wohnenden Anwohner zu und in welcher Höhe?
Antworten der Stadt Eschweiler
Antworten seitens des Bürgermeisters und der angefragten Fraktionen. Stand: 26.03.2023
Für das geplante Baugebiet „Westlich Vöckelsberg“ soll ein Erschließungsvertrag mit einem Erschließungsträger abgeschlossen werden. Aufgrund des Erschließungsvertrages erübrigt sich eine einzelne Beantwortung der aufgeführten Fragen, da bei einem Erschließungsvertrag sämtliche anfallende Kosten durch den Erschließungsträger übernommen werden. Daraus ergibt sich, dass auch für die beiden angesprochenen Grundstücke Königsberger Straße 94 und 96 keine Erschließungsbeiträge erhoben werden können.
02 / Wertverlust
Diese Frage wurde am 04.10.2018 schriftlich an Bürgermeister und
Fraktionen geschickt.
Wenn dort – wie in der Darstellung der Stadt Eschweiler aufgezeichnet –
Mehrfamilienhäuser gebaut werden, ist dann mit einem Wertverlust der vorhandenen
Grundstücke zu rechnen und wenn ja in welcher Höhe?
Antworten der Stadt Eschweiler
Antworten seitens des Bürgermeisters und der angefragten Fraktionen. Stand: 26.03.2023
Wenn in der Nachbarschaft ein Baugebiet mit gleichem Gebietscharakter Wohnen zulässigerweise errichtet wird, ist in der Regel nicht von einem Wertverlust vorhandener Wohnbebauung auszugehen. Eine gesetzliche Grundlage für Ausgleichszahlungen existiert nicht.
03 / Kostenaufteilung
Diese Frage wurde am 04.10.2018 schriftlich an Bürgermeister und
Fraktionen geschickt.
Welche Anwohner im Einzelnen müssen mit welchen Kosten rechnen?
Antworten der Stadt Eschweiler
Antworten seitens des Bürgermeisters und der angefragten Fraktionen. Stand: 26.03.2023
siehe Antwort zu Frage 1
04 / Gerechtigkeit
Diese Frage wurde am 04.10.2018 schriftlich an Bürgermeister und
Fraktionen geschickt.
Warum müssten wir dann Anliegerkosten zahlen für eine Straße, die wir nicht wollen, die
nicht für uns gebaut wird und auch keinen Nutzen für uns hat und die ausschließlich für die
möglichen, kommenden Wohngebäude dienlich ist?
Antworten der Stadt Eschweiler
Antworten seitens des Bürgermeisters und der angefragten Fraktionen. Stand: 26.03.2023
siehe Antwort zu Frage 1
05 / Anliegerkosten
Diese Frage wurde am 04.10.2018 schriftlich an Bürgermeister und
Fraktionen geschickt.
Sind Anliegerkosten noch vertretbar, wenn in einigen Bundesländern schon über eine
Abschaffung gesprochen wird?
Antworten der Stadt Eschweiler
Antworten seitens des Bürgermeisters und der angefragten Fraktionen. Stand: 26.03.2023
Dies ist eine Frage der Landespolitik, die hier nicht beantwortet werden kann. Weiterhin ist festzustellen, dass sich die Erhebung von Erschließungsbeiträgen auf das Baugesetzbuch stützt. Hierbei handelt es sich um ein Bundesgesetz. Dies ist nicht zu verwechseln mit den nach jeweiligem Landesrecht zu erhebenden Straßenbaubeiträgen. Straßenbaubeiträge werden grundsätzlich nur für die nachmalige Herstellung/Erneuerung einer bereits vorhandenen Straße erhoben.