Kommunikation mit der Stadt Eschweiler
Zum Zeitpunkt unserer Kaufentscheidung für die Häuser 96 – 98 a der Königsberger Straße, also in den Jahren 1996 und 1997, hieß es von Seiten der Stadt Eschweiler immer mit Hinweis auf die vorhandene NATO-Pipeline (Gefahrgutleitung), dass weiter hinter unseren Grundstücken in Richtung Autobahn A4 nicht mehr gebaut werden darf.
Käufer der Grundstücke Königsberger Straße 80 und 82 erhielten noch 2011 bzw. 2012 Aussagen, dass in einem Zeitraum von 10 bis 15 Jahren keine Bebauung in Richtung Autobahn A4 geplant sei.
Des weiteren wurde mitgeteilt, dass weiter in Richtung Gartenstraße, lediglich noch vier Parzellen hinter der Bebauung der Königsberger Straße, als Bauerwartungsland, vorgesehen sind. Man ginge jedoch davon aus, dass eine Erschließung aus Kostengründen für diese wenigen Grundstücke nicht erfolgen wird
Dieser Stand der Dinge wurden in den folgenden Jahren immer wieder erfragt und so bestätigt.
In den letzten Monaten diesen Jahres, nachdem Gerüchte die Runde machten, dass eventuell doch gebaut werden soll, erhielten sechs Familien, unabhängig voneinander, bis kurz vor den Presseveröffentlichungen zum Thema Faktor X Wohngebiet immer noch die gleichen Auskünfte seitens der Stadt: Nein! Es wird nicht gebaut! Es sind nur diese vier Parzellen Bauerwartungsland.
Die Namen der genannten Familien sind bekannt, werden aber hier aufgrund des geltenden Datenschutzes nicht veröffentlicht.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Eschweiler stellt seit 1980 für die betroffenen, innenstadtnahen Flächen als Ziel der Flächenentwicklung Wohnbaufläche dar. Planungsrechtlich ist die Zuwegung zu diesen Flächen seit 1979 durch die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche in der 1. Änderung des Bebauungsplans 62 – Verlängerte Preyerstraße – gesichert. Diese Bebauungsplanänderung bildete auch die rechtliche Grundlage für die Errichtung der Bebauung an der nördlichen Königsberger Straße.
In den Beratungen der Bauherren wurde auf die geplante Entwicklung hingewiesen. Somit musste mit der Aufstellung eines Bebauungsplans zur Vorbereitung der baulichen Entwicklung dieser Flächen jederzeit gerechnet werden. Erst im Sommer 2018 konnte die Grundstückssituation im Plangebiet geklärt werden. Im Anschluss daran wurde der Aufstellungsbeschluss vorbereitet.
Die planungsrechtliche Situation war den Bauherren nördlich der Königsberger Straße schon bei dem Erwerb bzw. bei Bauantragsstellung bekannt (siehe oben). Zudem werden alle Bürger grundsätzlich frühzeitig und gesetzeskonform an der Bauleitplanung beteiligt. Nachdem der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss den Beschluss zur Aufstellung gefasst hat, wurden die notwendigen Verfahrensunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung im Internet veröffentlicht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird zurzeit durchgeführt (30.10.2018 bis 16.11.2018). Im Rahmen dieser Beteiligung können die Bürger die Planungen aktiv mitgestalten.