Aus einem Feldweg zwischen zwei Häusern wird eine Zufahrtsstraße
In den bisherigen Presseveröffentlichungen wurde immer nur auf den ökologischen Wohnungsbau und die günstigen Preise hingewiesen. Aber was bedeutet so ein Wohngebiet für die derzeitigen Anwohner?
Im Einzelnen:
Die in dem Schreiben getroffenen Aussagen zum Thema Straßenverkehr hängen eng zusammen und werden daher in der nachfolgenden Stellungnahme nicht nach Einzelpunkten gegliedert beantwortet.
Die Zufahrt zu dem o.a. Bebauungsplangebiet soll von Nordwesten über die Königsberger Straße erfolgen. Auf eine weitere Zufahrt im südöstlichen Bereich - über die Danziger Straße - wurde verzichtet, da der Straßenraum dort nicht ausreichend groß bemessen ist (geringe Fahrbahnbreite, nicht ausreichende Gehwegbreite). Hier bestehen bereits im Bestand Probleme (Parken in der Wendeanlage verursacht Behinderungen für Müll- und Rettungsfahrzeuge).
Gleichwohl soll eine fußläufige Verbindung vom Baugebiet zur Danziger Straße geschaffen werden, die im Bedarfsfall (z.B. bei dringend notwendigen Arbeiten im Bereich der nordwestlichen Zufahrt) für kurze Zeit genutzt werden kann. Darüber hinaus sind Verbindungen des Bebauungsplangebietes zum vorhanden Wirtschaftswegenetz im Norden des Plangebietes vorgesehen, so dass auch hier im Bedarfsfall, nach einer baulichen Ertüchtigung dieser Wege, eine weitere Zufahrtsmöglichkeit geschaffen werden kann.
Mit dem Ausbau von Erschließungsgebieten und den sich daran anschließenden Hochbautätigkeiten gehen naturgemäß Transporte von Baustoffen und –geräten einher. Diese zusätzlichen Belastungen sind unvermeidlich, sind aber wie bereits im Schreiben der kritischen Bürger richtig dargestellt zeitlich begrenzt. Da bezgl. der umliegenden Straßen keinerlei Restriktionen (z.B. Gewichtsbeschränkungen) existieren und es sich um öffentliche Verkehrsflächen handelt sind diese jedoch zu tolerieren. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass auch die Errichtung der Wohnhäuser der heutigen Anlieger mit eben solchen Transporten (und Belastungen) einhergingen.
In Bezug auf die Befürchtung, dass nach der Fertigstellung des Bebauungsplangebietes ein anliegerbeitragspflichtiger Ausbau der umliegenden Straßen erfolgt ist festzustellen, dass hier vor Beginn der Tiefbauarbeiten eine Beweissicherung der Fahrbahnoberflächen durchgeführt wird. Sofern sich durch die zusätzliche Verkehrsbelastung Schäden an der Fahrbahn zeigen, werden diese durch geeignete (nicht anliegerbeitragspflichtige) Straßenunterhaltungsmaßnahmen instand gesetzt.
Der Ansatz von mind. 2000 zusätzlichen täglichen Fahrten kann nicht nachvollzogen werden. Das Bebauungsplangebiet wird nach Ansicht des Fachamtes maximal 700 zusätzliche tägliche Fahrten auslösen.