Straßenverkehr

Aus einem Feldweg zwischen zwei Häusern wird eine Zufahrtsstraße

Knotenpunkt Königsberger Straße/Preyerstraße

Einleitung

In den bisherigen Presseveröffentlichungen wurde immer nur auf den ökologischen Wohnungsbau und die günstigen Preise hingewiesen. Aber was bedeutet so ein Wohngebiet für die derzeitigen Anwohner?

Im Einzelnen:

  1. Eine enorme Belastung durch Schwerlastverkehr für ca. zwei bis vier Jahre auf der einen Seite kommend von An Wardenslinde über Gartenstraße und dann Königsberger Straße
  2. Weitere Belsatung von der Jülicher Straße kommend über Friedensstraße und dann Gartenstraße oder Dreiers Gärten und weiter über Preyerstraße
  3. Alles immer nur über den Knotenpunkt Königsberger Straße/Preyerstraße, da keine weitere Zufahrt zu dem geplanten Baugebiet besteht.
  4. Nach dieser Zeit enorme Anliegerkosten, da sowohl die Kanäle als auch die Fahrbahndecken der Straßen, die durch den Schwerlastverkehr genutzt werden, veschlissen sind. Die genannten Straßen weisen jetzt schon Abnutzungen auf, würden aber sicherlich nach heutigem Stand noch locker 8 – 10 Jahre so halten.
  5. Nach Fertigstellung der geplanten Siedlung – nach vorsichtigen, niedrigen Schätzungen – Nutzung der gleichen Straßen täglich von mindestens 2000 Fahrten zusätzlich in die eine oder andere Richtung durch die Bewohner dieser Siedlung.

Unsere Fragen

01 / Zufahrt

Diese Frage wurde am 04.10.2018 schriftlich an Bürgermeister und Fraktionen geschickt.
Braucht eine solche Siedlung nicht sowieso eine zweite Zu- bzw. Abfahrt und ist eine Planung ohne diese rechtens?

Antworten der Stadt Eschweiler

Antworten seitens des Bürgermeisters und der angefragten Fraktionen. Stand: 26.03.2023

Die in dem Schreiben getroffenen Aussagen zum Thema Straßenverkehr hängen eng zusammen und werden daher in der nachfolgenden Stellungnahme nicht nach Einzelpunkten gegliedert beantwortet.

Die Zufahrt zu dem o.a. Bebauungsplangebiet soll von Nordwesten über die Königsberger Straße erfolgen. Auf eine weitere Zufahrt im südöstlichen Bereich - über die Danziger Straße - wurde verzichtet, da der Straßenraum dort nicht ausreichend groß bemessen ist (geringe Fahrbahnbreite, nicht ausreichende Gehwegbreite). Hier bestehen bereits im Bestand Probleme (Parken in der Wendeanlage verursacht Behinderungen für Müll- und Rettungsfahrzeuge).

Gleichwohl soll eine fußläufige Verbindung vom Baugebiet zur Danziger Straße geschaffen werden, die im Bedarfsfall (z.B. bei dringend notwendigen Arbeiten im Bereich der nordwestlichen Zufahrt) für kurze Zeit genutzt werden kann. Darüber hinaus sind Verbindungen des Bebauungsplangebietes zum vorhanden Wirtschaftswegenetz im Norden des Plangebietes vorgesehen, so dass auch hier im Bedarfsfall, nach einer baulichen Ertüchtigung dieser Wege, eine weitere Zufahrtsmöglichkeit geschaffen werden kann.

Mit dem Ausbau von Erschließungsgebieten und den sich daran anschließenden Hochbautätigkeiten gehen naturgemäß Transporte von Baustoffen und –geräten einher. Diese zusätzlichen Belastungen sind unvermeidlich, sind aber wie bereits im Schreiben der kritischen Bürger richtig dargestellt zeitlich begrenzt. Da bezgl. der umliegenden Straßen keinerlei Restriktionen (z.B. Gewichtsbeschränkungen) existieren und es sich um öffentliche Verkehrsflächen handelt sind diese jedoch zu tolerieren. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass auch die Errichtung der Wohnhäuser der heutigen Anlieger mit eben solchen Transporten (und Belastungen) einhergingen.

In Bezug auf die Befürchtung, dass nach der Fertigstellung des Bebauungsplangebietes ein anliegerbeitragspflichtiger Ausbau der umliegenden Straßen erfolgt ist festzustellen, dass hier vor Beginn der Tiefbauarbeiten eine Beweissicherung der Fahrbahnoberflächen durchgeführt wird. Sofern sich durch die zusätzliche Verkehrsbelastung Schäden an der Fahrbahn zeigen, werden diese durch geeignete (nicht anliegerbeitragspflichtige) Straßenunterhaltungsmaßnahmen instand gesetzt.

Der Ansatz von mind. 2000 zusätzlichen täglichen Fahrten kann nicht nachvollzogen werden. Das Bebauungsplangebiet wird nach Ansicht des Fachamtes maximal 700 zusätzliche tägliche Fahrten auslösen.

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